Sachleistungen werden bezahlt, wenn die Pflege durch berufsmäßige Pflegekräfte
zu Hause durchgeführt wird, etwa durch einen Pflegedienst.
Pflegestufe I450,00 EUR
Pflegestufe II1.100,00 EUR
Pflegestufe III1.550,00 EUR
Pflegestufe III + (Härtefall)1.918,00 EUR
Pflegegeld wird bezahlt, wenn der Pflegebedürftige von Angehörigen
oder anderen privaten Personen zu Hause gepflegt wird.
Pflegestufe I235,00 EUR
Pflegestufe II440,00 EUR
Pflegestufe III700,00 EUR
Empfänger von Geldleistungen sind verpflichtet, bei Pflegestufe I und II mindestens einmal halbjährlich, bei Pflegestufe III einmal vierteljährlich einen Pflegeeinsatz nach §37,3 einer zugelassenen Pflegeeinrichtung abzurufen. Die Kosten werden von der Pflegekasse getragen. Für diesen Einsatz können Sie uns gerne ansprechen.
Es besteht auch die Möglichkeit, einen Teil der Pflege selbst zu übernehmen und zusätzlich einen Pflegedienst zu beauftragen. Die Sachleistung des Pflegedienstes wird prozentual gewertet und der nicht verbrauchte Anteil dem Pflegebedürftigen als Geldleistung gezahlt. Kosten, die das Budget der Pflegekasse überschreiten sind vom Versicherten oder ggf. vom Sozialamt zu tragen.