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Ambulanter Pflegedienst Findorff-Huchting
Münchener Strasse 7 • 28215 Bremen


Telefon0421 / 350 69 90

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Punkt

Leistungen im Rahmen der Krankenkasse (SGB V)

Die Behandlungspflege
Behandlungspflege soll die medizinische Behandlung sichern oder Krankenhausaufenthalte vermeiden.
Sie wird vom behandelnden Arzt über die Verordnung häuslicher Krankenpflege verordnet.

Vorraussetzung für die Behandlungspflege ist

ListeDie Behnadlungspflege dient dem Ziel der Sicherung der therapeutischen Behandlung
ListeDie Notwendigkeit ist ärztlich verordnet
ListeDie Leistung kann nicht durch eine im Haushalt des Patienten lebende Person erbracht werden


Bei Genehmigung der medizinischen Leistungen werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.